
§1 Maklervertrag
Bei der Inanspruchnahme der Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit , für ein von der Immobilienmaklerin Undine Weiller angebotenes Objekt, kommt der Maklervertrag zustande wenn vom Kauf- bzw. Mietinteressent:
- Informationen anfordert werden
- eine Objektbesichtigung durchführt wird
- Verhandlungen mit Verkäufer oder Vermieter aufgenommen werden
§2 Provisionsanspruch
Die Immobilienmaklerin Undine Weiller erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien und Wohnungen eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19 %):
- bei notariell beurkundeten Kaufvertragsabschluss 3,57 % des Kaufpreises
- bei Wohnungsmietvertragsabschluss 2,38 Monatskaltmieten
Mit Abschluss des nachgewiesenen oder/und vermittelten Vertrages wird die Provision fällig und ist zahlbar binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellung.
Die Maklerprovision ist ebenfalls verdient, wenn die Beteiligten in der Folgezeit wirtschaftlich gleichwertige Verträge abschließen.
§ 3 Doppeltätigkeit
Die Immobilienmaklerin Undine Weiller ist berechtigt, für den anderen Vertragsteil – auch provisionspflichtig- tätig zu werden.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise, von der Immobilienmaklerin Undine Weiller sind ausschließlich für den Auftraggeber bzw. dem von ihr angesprochenen Empfänger bestimmt.
Gibt er die ihm erteilten Objektnachweise und –informationen, ohne schriftliche Zustimmung von der Immobilienmaklerin Undine Weiller an Dritte weiter, haftet er für die ihr entgangene Provision.
§ 5 Kenntnis von Angeboten
Ist dem Interessenten ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen, schriftlich unter Angabe der Quelle, der Immobilienmaklerin Undine Weiller anzuzeigen.
§ 6 Haftung
Alle Angebote von der Immobilienmaklerin Undine Weiller sind freibeleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Schadenersatzansprüche gegenüber der Immobilienmaklerin Undine Weiller sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten beruhen. Exposeangaben und sonstige Informationen basieren auf erteilten Auskünften des Auftraggebers und/oder Dritter und sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Die Immobilienmaklerin Undine Weiller übernimmt deshalb für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung. Der Auftraggeber hat alle Angaben vor Vertragsabschluss selbst zu prüfen.
§ 7 Datenschutz
Immobilienmaklerin Undine Weiller verwendet alle personen- und objektbezogene Daten ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrages.
Zur Auftragserfüllung willigt der Auftraggeber der Datenweitergabe an Dritte zu. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt seitens der Immobilienmaklerin Undine Weiller nicht.
§ 8 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen des Maklervertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel oder eine Lücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Immobilienmaklerin Undine Weiller. Kündigungen des Maklervertrages sind ebenfalls schriftlich zu erklären. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln vereinbart.
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